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Am Hüttenbrink soll es leiser werden

 
Der Hüttenbrink in Spexard soll für den LKW-Verkehr gesperrt werden.

In der letzten Fachausschusssitzung des Gütersloher Stadtrates in diesem Jahr, der des Planungsausschusses am 19. Dezember, steht der Beschluss des Bebauungsplans 175 »Gewerbegebiet Hüttenbrink« auf der Tagesordnung. Die CDU-Fraktion fordert dazu in einem Antrag umfangreiche Maßnahmen zur Sicherstellung der Verkehrsentlastung auf der Straße »Am Hüttenbrink« und zum Lärmschutz. »Eine der Maßnahmen ist ein Verbot des Rechtsabbiegens von der Verler Straße aus kommend in Richtung Spexarder Straße«, erklärt Detlev Kahmen, planungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. Außerdem solle das Linksabbiegen aus dem Gewerbegebiet untersagt werden. Auch die Beschilderung zum neuen Gewerbegebiet von der A2 solle ausschließlich über die Thaddäus-straße, Waldstraße, Spexarder Straße und Am Hüttenbrink erfolgen. Weitere Planungen richten sich auf die Verlegung der Umleitungsstrecke der A 2, eine Geschwindigkeitsreduktion auf der Straße Am Hüttenbrink und ein LKW- Fahrverbot. »Neben all den verkehrlichen Überlegungen betonen wir, dass wir dem Satzungsbeschluss für das Nobilia-Zweigwerk im neuen Gewerbegebiet natürlich zustimmen«, stellt Kahmen fest.

»Besonders am Herzen liegt uns der Lärmschutz für die Spexarder Bürgerinnen und Bürger«, ergänzt Ingrid Hollenhorst, Ratsfrau und CDU-Vorsitzende des Ortsverbandes Spexard. »Hier stehen wir zu dem Versprechen, dass alles getan wird, was möglich ist.« Daher soll die Verwaltung prüfen, warum der Lärmschutz von der Autobahnauffahrt an der Verler Straße nicht vollständig bis zur Brücke am Berensweg durchgezogen worden ist. Außerdem sollen die Machbarkeit und die Kosten des vollständigen Schlusses der Lärmschutzwand ermittelt werden. »Im Rahmen der Grundstücksvermarktung wollen wir eine abschirmende Bebauung, die als Lärmschutz dient«, sagt Hollenhorst. Nach dem Willen der CDU führt die Stadt regelmäßige Lärmmessungen durch und berichtet im Ausschuss darüber. Sollten die Lärmschutzziele nicht erreicht werden, solle die Verwaltung geeignete zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen vorschlagen und gegebenenfalls umsetzen. In einem weiteren Antrag fordert die CDU die Festsetzung, dass keine Planungen erfolgen, die einen möglichen zukünftigen Bau einer Brücke über die A 2 beeinträchtigen. (Westfalenblatt vom 18.12.2017)



Letzte Änderung: 20. Dezember 2017