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Erster Entwurf zu Gewerbeflächen am Hüttenbrink

Der Hüttenbrink an der Autobahn in Spexard ist die einzige zusammenhängende Fläche, die in Gütersloh kurzfristig noch als Gewerbegebiet ausgewiesen werden kann. Die Verwaltung hat jetzt einen Planentwurf vorgelegt. Am Donnerstag, 13.12.2012, soll der Fachausschuss den Aufstellungsbeschluss fassen und die Beteiligung der Öffentlichkeit einleiten.

Insgesamt sind im Flächennutzungsplan 25 Hektar verortet. Anfang des Jahres erhielt die Verwaltung aus der Politik den Auftrag, eine Teilfläche von 13 Hektar zu entwickeln. Hintergrund: Außer kleineren Restbeständen kann die Stadt bauwilligen Unternehmen kaum Angebote machen. Allerdings erfolgte der Auftrag unter strengen Maßgaben: Dazu gehörten eine Erschließung, die nicht über die Verler Straße von Westen erfolgt, sowie Lärmschutz entlang der Autobahn. Die ersten ansiedlungswilligen Interessenten sind bei der Stadt schon vorstellig geworden, darunter der Möbelunternehmer Norbert Wöstmann, der seinen Firmensitz vom Kolbeplatz dorthin verlegen möchte und ein Messezentrum plant.

Der jetzt vorgelegte Entwurf sieht eine Erschließung von Osten über den Hüttenbrink und die Spexarder Straße vor. Nach Westen zweigt eine Erschließungsstraße vom Hüttenbrink ab, mit der die westlichen Gewerbegrundstücke bedient werden sollen. Die Straße kann bei Bedarf verlängert werden. Das Grundstück am westlichen Ende soll auch über die Brücke am Berensweg angefahren werden können. Stadtbaurat Josef E. Löhr sieht darin eine Anbindungsmöglichkeit für Firmen, die südlich der A 2 bereits einen Standort haben. Die östlichen Grundstücke könnten direkt vom Hüttenbrink oder über eine Verlängerung der Erschließungsstraße erreicht werden. Den Knotenpunkt am Hüttenbrink will die Verwaltung so ausbilden, dass kein zusätzlicher Verkehr durch den Ort fließt.

Zwischen dem Gewerbegebiet und den Wohnvierteln im Westen soll ein Grünzug als Ausgleichsfläche und als Pufferzone dienen. Was den Lärmschutz anbelangt, prüft der Landesbetrieb Straßen NRW die Voraussetzungen für eine Lärmschutzanlage entlang der Autobahn. Über Umfang, Länge und Höhe sowie Bauzeiten lagen der Verwaltung bei Erstellung der Vorlage keine Informationen vor. Sollten keine aktiven Lärmschutzmaßnahmen realisiert werden, heißt es darin, „können durch die vorgesehenen Gebäudestellungen dennoch Lärmminderungen erzielt werden“.
(Die Glocke vom 5.12.2012)

Dieses Luftbild zeigt, wie das Gewerbegebiet zwischen Hüttenbrink und Autobahn aufgeteilt und erschlossen werden könnte.



Letzte Änderung: 25. September 2013