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Infoblatt 1 zum Pastoralverbund

Zum Liborifest 2000 hat unser Erzbischof mit einem Gesetz verbindlich die neuen Seelsorgeräume umschrieben, die in Zukunft einen Pastoralverbund bilden werden (Zirkumskriptionsgesetz).
Gleichzeitig hat der Bischof eine Grundordnung für die Pastoralverbünde im Erzbistum Paderborn zur fünfjährigen Erprobung in Kraft gesetzt (Grundstatut).

Der Pastoralverbund ist ein “Seelsorgeraum der Kooperation und des gemeinsamen Handelns rechtlich selbstständig bleibender benachbarter Pfarrgemeinden, deren Seelsorge unbeschadet der Möglichkeit abweichender Regelungen in der Regel einem gemeinsamen Pfarrer zur Gesamtleitung anvertraut sind”.

Mit der räumlichen Umschreibung ist der Pastoralverbund aber noch nicht errichtet. Dies geschieht durch ein eigenes Errichtungsdekret des Erzbischofs, in welchem der Name des Pastoralverbunds, das seelsorgerliche Personal und die Einzelheiten der Zusammenarbeit festgelegt werden.

Der Pastoralverbund hat die Aufgabe, das kirchliche Leben in den Gemeinden zu fördern und Formen einer fruchtbaren Zusammenarbeit für eine missionarische Tätigkeit in der Welt von heute zu suchen und zu verwirklichen.

Der Leiter des Pastoralverbunds wird vom Bischof nach Anhörung des Regionaldekans und des Dechanten durch ein eigenes Ernennungsschreiben bestellt. Die rechtliche Ausgestaltung seines Amtes wird im Errichtungsdekret festgelegt. Die Rechte und Pflichten der Pfarrer und Pfarrvikare nach dem allgemeinen und partikularen Kirchenrecht bleiben unberührt.

Den jeweiligen Vorsitz im Kirchenvorstand führt wie bisher der Inhaber des seelsorglichen Leitungsamts in der jeweiligen Gemeinde, der nach Maßgabe des Rechts durch den stellvertretenden Vorsitzenden oder die stellvertretende Vorsitzende des Kirchenvorstands vertreten wird.

Mit der territorialen Umschreibung der Pastoralverbünde haben wir im Erzbistum ein erstes Etappenziel erreicht. Die konkrete Errichtung der einzelnen Verbünde wird Schritt für Schritt geschehen (HIrtenwort). Die Verwirklichung erfolgt nach dem Stand der örtlichen Vorbereitungen, unter anderem immer dann, wenn es durch personalle Veränderungen vor Ort sinnvoll und möglich ist.

Zurzeit gehen die Verantwortlichen davon aus, dass die Pastoralverbünde innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren im Bistum flächendeckend errichtet werden können. Der Pastoralverbund Bruder Konrad /Liebfrauen wird dann einmal etwa 11.000 Katholiken umfassen. Als Regelbesetzung für einen Pastoralverbund wird der Einsatz von zwei Priestern und einer Gemeindereferentin/eines Gemeindereferenten angestrebt.

Der Leiter soll sich zur Koordinierung der Planung und gemeinsamer Vorhaben im Pastoralverbund eines Koordinierungskreises bedienen, dem neben Mitgliedern des Pastoralteams Vertreter und Vertreterinnen der Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände sowie weitere Verantwortliche aus den Gemeinden des Pastoralverbunds angehören sollen. Hier werden noch genaue Regelungen erfolgen müssen, wie sich dieser “Pastoralverbundsrat” zusammensetzt, ob gewählt werden soll und welche Kompetenzen das Gremium haben soll.

Mit Blick auf den künftigen Pastoralverbund und in Anbetracht der Tatsache, dass die Voraussetzungen für eine gegenseitige Seelsorgsvertretung geschaffen werden müssen, arbeiten die Pfarrgemeinderäte an einer Abstimmung der Gottesdienstzeiten zwischen beiden Gemeinden.

Wegen des Rückgangs der Gottesdienst-Besucherzahlen - in Spexard in den letzten acht Jahren von rund 26 auf etwa 15 Prozent - könne dabei zwei Hl. Messen an Sonn- und Feiertagen, einschließlich Vorabendmesse, als ausreichend angesehen werden.

Zunächst wurde vereinbart, die Gottesdienstzeiten für die Vorabendmesse miteinander abzustimmen (Liebfrauen 17 Uhr, Bruder Konrad 18.30 Uhr).

Am Sonntag besteht die Schwierigkeit, dass keine Gemeinde zu früh und keine zu spät am Vormittag ihre Messzeit haben will. Hier wurde zunächst vereinbart, dass jede Gemeinde eine Hl. Messe am Sonntag Vormittag feiern wird. Die Messzeiten sollen später Schritt für Schritt miteinander abgestimmt werden. So ist sichergestellt, dass im Vertretungsfall die Vorabendmesse von der jeweiligen Nachbargemeinde übernommen werden kann und nicht ausfallen muss.

Falls für die Hl. Messe am Sonntag Vormittag im Vertretungsfall kein auswärtiger Preistr zur Verfügung steht, soll an ihrer Stelle ein priesterloser Wortgottesdienst gefeiert werden, damit die Gemeinde nicht ohne gemeinsames Gotteslob entlassen werden muss.

Auch an Werktagen sollen die Gottesdienste miteinander abgestimmt werden. Ziel ist auch hier eine Bündelung und Stärkung der pastoralen Dienste.

Die bisherige Gottesdienstordnung ging davon aus, dass in jeder Gemeinde mehrere Priester im Dienst waren, die sich bei der Feier der Hl. Messen und anderen Gottesdienste gegenseitig abwechselten.

Die Anzahl der Hl. Messen durch die jeweils verfügbaren Priester ist nämlich begrenzt. Der Priesterrat hat jüngst an die Vorgabe des weltweit geltenden Kirchenrechts erinnert, nach der die Anzahl der von demselben Priester am Samstag/Sonntag zelebrierten Hl. Messen nur in einer besonderen Notlage und nur mit bischöflicher Erlaubnis auf drei erhöht werden darf (can. 905 § 2).
An Werktagen darf von demselben Priester eine Hl. Messe gehalten werden (can. 905 § 1).

An Werktagen ist folgende Regelung vorgesehen:

bei dieser Werktagsordnung jedoch immer wieder Änderungen erfolgen müssen.
Mit Lektoren/Lektorinnen und Kommunionhelfern/Kommunionhelferinnen soll die Frage der priesterlosen Gottesdienste weiter erörtert werden.

Die neuen Gottesdienstzeiten sollen zum ersten Adventssonntag 2000 in Kraft treten. An dem 3. Dezember wird unsere Gemeinde die Hl. Messe am Sonn- und Feiertag vormittags um 10 Uhr feiern (Beschluss des Pfarrgemeinderats vom 25. August 2000).



Letzte Änderung: 13. September 2004