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Infoblatt 2 zum Pastoralverbund

Seit mehreren Jahren findet in unserer Erzdiözese vor dem Hintergrund des immer bedrängender werdenden Priestermangels und der sich ereignenden Veränderungen in Glaube und Leben der Gemeinden ein intensiver Suchprozess nach pastoralen Perspektiven statt.

Angestoßen durch die "Zwölf Orientierungspunkte" unseres Herrn Erzbischofs sind die Pfarrgemeinden, Dekanate und Regionen gemeinsam mit der Bistumsleitung auf der Suche nach Wegen, wie auch in Zukunft die Seelsorge in den Kirchengemeinden sichergestellt und das Gemeindeleben entfaltet werden kann.

Als wichtiger Schritt auf diesem Wege steht die Errichtung von so genannten Pastoralverbünden bevor. Was verbirgt sich hinter diesem Wort? Was bedeutet es für unsere Gemeinde?

Der grundlegende Bezugspunkt für das Leben der Menschen, für die Feier der Gottesdienste und die Spendung der Sakramente ist zunächst die jeweilige Kirchengemeinde, die als Pfarrei, oder Pfarrvikarie errichtet ist und mit bestimmten Grenzen umschrieben ist.

Im Pfarrgemeinderat tragen Priester und Laien stellvertretend für die Pfarrgemeinde Verantwortung für den Aufbau und die Sendung der Kirche vor Ort. Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen.

Vorrangig soll in den nächsten Jahren die Entwicklung der Kirchengemeinden zu Subjekten der Seelsorge angezielt und das Bewusstsein der eigenen Berufung aller Getauften gestärkt werden. Die Gemeinden sollen also in ihrer Selbstständigkeit unterstützt und das Ehrenamt gefördert werden.

In der nachbarschaftlichen Zusammenarbeit mehrerer Kirchengemeinden sollen Wege erprobt und durchgeführt werden, die eine Zusammenarbeit von Priestern, Gemeindereferenten und -referentinnen und Laien im seelsorglichen Dienst fördern (kooperative Pastoral). Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sollen auch Aufgaben übernommen werden, die die einzelne Pfarrgemeinde nicht allein wahrnehmen kann.

Auf Vorschlag der Dekanatskonferenz und des Dekanatspastoralrates hat unser Herr Erzbischof mit Wirkung vom 1. September 1998 den Pfarrverband Gütersloh errichtet. Der Pfarrverband Gütersloh ist der auf pastorale Dienste ausgerichtete Zusammenschluss der rechtlich selbstständig bleibenden Pfarreien St. Bruder Konrad, Christkönig, Heilige Familie, St. Friedrich, Herz Jesu, Liebfrauen, St. Pankratius und der Pfarrvikarie Heilig Geist.

Innerhalb des Pfarrverbandes soll es schrittweise zur Bildung so genannter Pastoralverbünde kommen. Die Begriffe "Pfarrverband" und "Pastoralverbund" dürfen nicht miteinander verwechselt werden.

Unter einem "Pfarrverband" versteht man den Zusammenschluss mehrerer Kirchengemeinden mit jeweils eigener Gemeindeleitung. Die Situation macht es jedoch über kurz oder lang erforderlich, dass mehrere Gemeinde sich eine Gemeindeleitung teilen werden. Der "Pastoralverbund" ist also ein Zusammenschluss von zwei oder mehr Gemeinden unter einem Pfarrer beziehungsweise einer Gemeindeleitung.

Im Erzbistum Paderborn sollen die ca. 770 Kirchengemeinden rund 250 Patoralverbünde eingehen. Nach Abschluss der Planungsphase auf Dekanats- und Bistumsebene sollen die zukünftigen Pastoralverbünde zu Libori dieses Jahres durch unseren Erzbischof formell umschrieben werden.

Der Aufbau eines solchen Pastoralverbundes vollzieht sich in kleineren und größeren Schritten der Annäherung der beteiligten Gemeinden. Tempo und Intensität hängen von der jeweiligen Situation ab, den vorherrschenden Traditionen und der Entschiedenheit der betroffenen Gemeinden.

Einen Stichtag für die Umsetzung der Pastoralverbünde, die unter Leitung eines so genannten Pastoralteams stehen sollen (Pfarrer, ein weiterer Priester und Gemeindereferent/in), wird es nicht geben. Die Pastoralverbünde werden dann eingerichtet, wenn in einer Gemeinde personelle Veränderungen anstehen.

Die Gremien der Bruder-Konrad-Gemeinde (Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand) haben sich für einen Pastoralverbund mit der Pfarrei Liebfrauen ausgesprochen.

Im Gebiet des Pfarrverbandes Gütersloh sind folgende Pastoralverbünde geplant: St. Pankratius mit der dazugehörigen Pfarrvikarie Heilig Geist, Christkönig und Heilige Familie, Herz Jesu (Avenwedde) und St. Friedrich (Friedrichsdorf) sowie St. Bruder Konrad und Liebfrauen.

Die beiden Gemeinden St. Bruder Konrad und Liebfrauen haben zurzeit jede noch eigenen Pfarrer. Dennoch erscheint es sinnvoll, Schritt für Schritt die Arbeit der beteiligten Gemeinden gemeinsam in den Blick zu nehmen, Aktivitäten zu koordinieren, Schwerpunkte zu setzen, um die Seelsorge für die Zukunft zu planen.

Erste Gespräche der beteiligten Seelsorger, der Pfarrgemeinderatsvorstände und der Pfarrgemeinderäte haben bereits stattgefunden. Der Pfarrgemeinderat der Bruder-Konrad-Gemeinde hat darüber hinaus auf einem Klausurwochenende Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden aus der Sicht unserer eigenen Gemeinde beraten.

Zunächst wurde vereinbart, die Gottesdienstzeiten miteinander abzustimmen, damit eine seelsorgliche Aushilfe beziehungsweise Vertretung im Krankheitsfall oder bei Urlaub beziehungsweise Abwesenheit eines Priesters möglich ist. Die Notwendigkeit zu einer solchen gemeinsamen Gottesdienstordnung ergibt sich aus der Tatsache, dass in beiden Gemeinden, Liebfrauen und Bruder Konrad, jeweils nur ein Priester im Seelsorgedienst tätig ist.

In beiden Gemeinden werden zurzeit noch drei Hl. Messen am Samstag/Sonntag gefeiert. Dieses ist angesichts des tatsächlichen Gottesdienstbesuchs, der bei ca. 15 Prozent liegt, nicht erforderlich. In Bruder Konrad beispielsweise sind 500 Sitzplätze. Die Zahl der sonntäglichen Gottesdienstbesucher liegt zwischen 730 und 770. Damit wären zwei Hl. Messen am Wochenende ausreichend. Eine vergleichbare Situation besteht in Liebfrauen.

Zurzeit ist es wegen der Gottesdienstzeiten der beiden Gemeinden nicht möglich, dass ein Pfarrer den anderen vertreten kann. Die Hl. Messen in Liebfrauen sind: samstags 18 Uhr, sonntags 8.30 und 10.15 Uhr. In Bruder Konrad: samstags 18.30 Uhr, sonntags 9 und 10.30 Uhr.

Zunächst sollen die Vorabendmessen am Samstag miteinander abgestimmt werden. Ferner sollen im Hinblick auf Urlaub, Krankheit oder Abwesenheit eines Priesters eine Gottesdienstordnung für sonntags gefunden werden, die es ermöglicht, dass in jeder Gemeinde am Sonntag Vormittag eine Hl. Messe gefeiert werden kann. Ebenfalls sollen die Gottesdienste an Werktagen miteinander abgestimmt werden.

Dabei besteht Einigkeit darüber, dass wir den Gemeinden nicht ohne Not zuviel abverlangen wollen und können.

Die Pfarrgemeinderäte beabsichtigen, vorsichtige und behutsame Schritte der Annäherung zwischen den Gemeinden anzuregen. Dabei ist die Balance zwischen Eigenständigkeit und Zusammenarbeit beider Gemeinden zu beachten. Lösungen müssen im gegenseitigen Dialog gefunden werden.

(Kath. Pfarramt St. Bruder Konrad, Pfr. M. Karsten)



Letzte Änderung: 13. September 2004