Grenze zwischen Spexard und Sundern

Nachdem es zwischen dem Bistum Osnabrück und der Herrschaft Rheda bereits im 14. und 15. Jahrhundert immer wieder zu Streitigkeiten gekommen war, entstand unter der Regierung des Grafen Konrad von Tecklenburg-Rheda ab 1524 ein offener Machtkampf um die Landeshoheit. Da das Amt Reckenberg zunächst wenig Widerstand zeigte, konnten die Herren von Rheda im Kirchspiel Gütersloh erheblich an Einfluss gewinnen

 
Der Hellweg, die Grenze zu Sundern

Nicht zuletzt ergab sich eine Verquickung politischer Dinge mit den religiösen Streitigkeiten jener Reformationsjahre. Nach vielen Gewalttätigkeiten und militärischen Machtkämpfen kam es nach dem Tod des Grafen Cord im Jahre 1557 nach mehrjährigen Verhandlungen zu der Beilegung des Grenzstreits. Im Bielefelder Rezess erfolgte 1565 die endgültige Festlegung der beiderseitigen Rechte und die Abgrenzung der Hoheitsgebiete. Aus dem Kirchspiel Gütersloh fielen die Bauerschaften Pavenstädt, Blankenhagen und Nordhorn (einschließlich der noch nicht selbstständigen Bauerschaft Sundern) an die Herrschaft Rheda, während das Bistum Osnabrück die drei Bauerschaften Avenwedde, Kattenstroth und Spexard für sich zu retten vermochte.

Unmittelbar danach wurde der Wiedenbrücker Vertrag am 9. Juni 1565 abgeschlossen, mit welchem gemäß den Bestimmungen des Bielefelder Rezesses die Grenzen festgelegt wurden. Dieser nördlich Teil der reckenbergisch-rhedaischen Grenze ist über die Jahrhunderte nahezu unverändert geblieben. Ein erneutes Grenzprotokoll vom November 1779 beschreibt folgende Grenzsteine:

 
Grenzstein mit Reckenberger Wagenrad

Die Grenze zwischen Kattenstroth und Spexard war der Hellweg. Warum diese uralte Wegeverbindung nicht auch gegenüber der Herrschaft Rheda als Grenze festgelegt wurde, ist sicherlich erstaunlich und dürfte ein weitere Beweis dafür sein, dass in diesem Bereich die Grenzziehung willkürlich und ohne Berücksichtigung natürlicher Gegebenheiten erfolgte.

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Letzte Änderung: 13. September 2004